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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Chesterfield
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die ab dem 01.10.2021 mit Chesterfield geschlossen werden.

VORVERTRAGLICHE INFORMATIONEN - Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten wichtige vor- und nachvertragliche Informationen für Kunden, einschließlich der Identität und Kontaktdaten von Chesterfield, des Widerrufsrechts bei Verträgen, die auf Abstand geschlossen werden und außerhalb von Verkaufsräumen, der Konformität (gesetzliche Garantie) und der Bearbeitung von Beschwerden.

Artikel 1. Definitionen

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe, sowohl im Singular als auch im Plural, haben die hier angegebene Bedeutung.
 

  1.  Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden Bedingungen, die ein unzertrennbarer Bestandteil jedes Vertrages sind.
  2. Chesterfield: Firmenname der Einheit, wie in Artikel 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher beschrieben.
  3. Konsument: jede natürliche Person, die bei Abschluss des Vertrages für Zwecke handelt, die außerhalb ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit liegen.
  4. Dienst: ein Service, z.B. die Durchführung von Reparatur- oder Wartungsarbeiten, Vermietung von Produkten oder eine andere Form der Dienstleistung (einschließlich der Vergabe von Aufträgen).
  5. Dienstvertrag: jeder andere als ein Kaufvertrag, der die Erbringung eines Dienstes durch Chesterfield an den Kunden zum Gegenstand hat.
  6. Kunde: die Gegenpartei von Chesterfield im Rahmen eines Vertrages, entweder ein Verbraucher oder ein Geschäftskunde.
  7. Kaufvertrag: ein Vertrag, der den Verkauf eines Produkts durch Chesterfield an den Kunden zum Gegenstand hat.
  8. Vertrag: der Vertrag zwischen Chesterfield und Kunde, sei es ein Kaufvertrag oder ein Dienstvertrag.
  9. Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, der zwischen Chesterfield und dem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Systems zum Verkauf von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen auf Abstand, ohne gleichzeitige persönliche Anwesenheit von Chesterfield und dem Verbraucher, geschlossen wird und bei dem bis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags ausschließlich Kommunikationsmittel auf Abstand verwendet wurden.
  10. Vertrag außerhalb des Verkaufsraums: jeder Vertrag, der zwischen Chesterfield und dem Verbraucher: (i) in gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit von Chesterfield und dem Verbraucher an einem anderen Ort als dem Verkaufsraum von Chesterfield geschlossen wird oder für den der Verbraucher ein Angebot unter denselben Bedingungen abgegeben hat; (ii) im Verkaufsraum von Chesterfield oder mit Hilfe eines Kommunikationsmittels auf Abstand geschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher persönlich und individuell an einem Ort angesprochen wurde, der nicht der Verkaufsraum von Chesterfield ist, in gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit von Chesterfield und dem Verbraucher; oder (iii) während einer von Chesterfield organisierten Exkursion geschlossen wird, deren Ziel oder Wirkung die Förderung und der Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen an den Verbraucher ist.
  11. Partei: eine Partei des Vertrages.
  12. Produkt: eine bewegliche Sache.
  13. Verkaufsraum: ist (i) jeder unbewegliche Einzelhandelsraum, in dem Chesterfield seine Aktivitäten dauerhaft betreibt, oder (ii) jeder bewegliche Einzelhandelsraum, in dem Chesterfield gewöhnlich seine Aktivitäten betreibt.
  14. Geschäftskunde: die natürliche Person oder Rechtsperson, die bei Abschluss des Vertrages für Zwecke handelte, die in ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit liegen.

Artikel 2. Identität und Kontaktdaten von Chesterfield

Rechtlicher Name und Unternehmen: Chesterfield BV
Statutarischer Sitz der Firma: Franklinstraat 4a, NL 7903AC Hoogeveen
Handelsregister-Nummer: 53748980
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL823916819B03

Artikel 3. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

3.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die:
a. auf Distanz oder außerhalb des Verkaufsraums mit Verbrauchern abgeschlossen werden;
b. in einem Verkaufsraum mit Verbrauchern abgeschlossen werden; und
c. in einem Verkaufsraum oder über andere Kanäle (wie das Internet) mit geschäftlichen Kunden abgeschlossen werden.

3.2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf jeden Vertrag anwendbar, es sei denn, es ist anders angegeben oder es schließt die Anwendbarkeit aufgrund der Art des Kunden (Verbraucher oder Geschäftskunde) und/oder der Art des abgeschlossenen Vertrages (auf Distanz, im oder außerhalb des Verkaufsraums) und/oder der Art des unter den Vertrag gelieferten (Produkt und/oder Dienstleistung) aus.

Artikel 4. Angebot und Zustandekommen des Vertrages

4.1. Jedes Angebot von Chesterfield ist freibleibend und gilt solange der Vorrat reicht oder während der im Angebot angegebenen Frist.

4.2. Ein Angebot, das durch ein Angebot oder eine Preisangabe gemacht wird, ist gültig bis zehn (10) Tage nach dem in diesem angegebenen Datum oder, falls dies nicht angegeben ist, dem Tag des Versands desselben durch Chesterfield an den Kunden, es sei denn, im Angebot wurde eine andere Gültigkeitsdauer angegeben. Wenn der Kunde ein Angebot nach Ablauf der oben genannten Frist annimmt, ist Chesterfield nicht verpflichtet, die Annahme des Kunden anzunehmen. Wenn Chesterfield dennoch zur Annahme übergeht, kommt der Vertrag dennoch zustande unter der Bedingung, dass die Annahme durch Chesterfield innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Tag des Eingangs der Annahme durch den Kunden erfolgt.

4.3. Wenn ein Geschäftskunde nicht explizit einem Angebot von Chesterfield zustimmt, aber dennoch den Eindruck erweckt, einverstanden zu sein (z. B. indem er bereits bestimmte angebotene Tätigkeiten von Chesterfield ausführen lässt), gilt das gesamte Angebot als angenommen.

4.4. Mit Ausnahme von Barverkäufen in einem Verkaufsraum und Vorauszahlungen kommen Verträge nicht durch das Aufgeben einer Bestellung, sondern ausschließlich durch eine schriftliche Bestätigung der Annahme einer Bestellung durch Chesterfield zustande. Die schriftliche Bestätigung wird als korrekte und vollständige Wiedergabe des Vertrages angesehen, es sei denn, der Kunde hat innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt seinen Einwand gegen den Inhalt erhoben.

4.5. Informationen, Abmessungen, Maße, Abbildungen, Mitteilungen, Preisangaben, Werbung und ähnliches, die von Chesterfield bezüglich Angebote oder Merkmale von Produkten und Dienstleistungen bekannt gemacht wurden, sind nur anzeigend und werden so genau wie möglich wiedergegeben oder getan. Fehler in einem Angebot binden Chesterfield gegenüber einem Kunden nicht.

4.6. Chesterfield kann nicht für Abweichungen der Farbe eines gelieferten Produkts im Vergleich zur digitalen Darstellung dieser Farbe, Leder- und Stoffmustern sowie Showroom-Modellen verantwortlich gemacht werden. Dies gilt auch für Abmessungen und Maße im Vergleich zu jeglicher Korrespondenz, Äußerungen, (eigenen) Zeichnungen sowie Showroom-Modellen. Oben genannte Abweichungen können kein Grund für eine Disputation sein.

4.7. Chesterfield ist berechtigt, vor und nach dem Zustandekommen des Vertrages zu überprüfen, ob der Kunde in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen - soweit gesetzlich zulässig. Wenn ein Vertrag bereits zustande gekommen ist, hat Chesterfield das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn aus einer solchen Überprüfung hervorgeht, dass Chesterfield gute Gründe hat zu befürchten, dass der Kunde die Zahlungsverpflichtung nicht (vollständig) erfüllen kann. Soweit es sich um eine Bestellung handelt, hat Chesterfield das Recht, die Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen und/oder weitere Bedingungen zu stellen, bevor der Vertrag zustande kommen kann.

4.8. Soweit gesetzlich zulässig, sind von der Anwendbarkeit auf den Vertrag ausgeschlossen: Artikel 6:227b Absatz 1 BGB, 6:227c BGB, 7:408 Absatz 1 BGB und Titel 12 des Buch 7 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Annahme von Arbeiten), mit Ausnahme von Art. 7:750, 7:751, 7:752 Absatz 1, 7:757, 7:758, 7:759 BGB.

Artikel 5. Preise

5.1. Alle von Chesterfield kommunizierten Preise sind in Euro, inklusive Mehrwertsteuer und exklusive Versandkosten, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders angegeben.

5.2. Wenn nach dem Zustandekommen des Vertrages festgestellt wird, dass das betreffende Angebot von Chesterfield auf von der Klasse zur Preisberechnung bereitgestellte unrichtige oder unvollständige Daten basiert, hat Chesterfield das Recht, den Vertrag darauf anzupassen, ohne dass hierfür eine weitere Zustimmung der Klasse erforderlich ist. Chesterfield ist nicht verpflichtet, von der Klasse bereitgestellte Daten im Voraus auf Richtigkeit zu überprüfen.

5.3. Chesterfield ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen als Folge von Kostensteigerungen, die nach dem Zustandekommen des Vertrages zutage gekommen sind und die Chesterfield nicht zugerechnet werden können, ungeachtet, ob Chesterfield bei der ursprünglichen Preisberechnung berücksichtigen müssen, die Chance auf solche kostensteigernden Umstände.

Artikel 6. Zahlungsbedingungen

6.1. Die bestellten Produkte eines Vertrags werden erst in Produktion genommen, nachdem Chesterfield die Anzahlung erhalten hat, wie auf der dem Kunden ausgestellten Kaufvereinbarung angegeben. Der Nichterfüllung der Anzahlung schließt nicht aus, dass ein Vertrag geschlossen wurde.

6.2. Der Rest des Gesamtbetrags der Kaufvereinbarung muss bei Lieferung bezahlt werden. Wenn Chesterfield für die Lieferung eine Transportfirma einsetzt, muss der Rest des Gesamtbetrags der Kaufvereinbarung vor der Beförderung der zu liefernden Produkte an Chesterfield bezahlt werden.

Artikel 7. Lieferung von Produkten

7.1. Nachdem die Kaufvereinbarung zustande gekommen ist, wird Chesterfield angemessene Sorgfalt bei der Ausführung der Kaufvereinbarung walten lassen.

7.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Produkten bis zur ersten Tür im Erdgeschoss an die vom Kunden an Chesterfield für die Lieferung mitgeteilte Adresse.

7.3. Chesterfield ist berechtigt zusätzliche Kosten für die Lieferung von Produkten außerhalb des normalen Liefergebiets von Chesterfield in Rechnung zu stellen, die dem Kunden vor Abschluss der Kaufvereinbarung mitgeteilt werden.

7.4. Der Kunde sorgt dafür, dass Chesterfield die Produkte liefern kann und trägt das Risiko für unrichtige und unvollständige Informationen bezüglich der Lieferung. Er stellt auch sicher, dass der Lieferort gut erreichbar und rechtzeitig zur Verfügung steht. Der Kunde, der gegen den Rat von Chesterfield trotzdem möchte, dass Chesterfield bestimmte Handlungen ausführt, ist selbst für die hierdurch entstandenen Schäden verantwortlich.

7.5. Wenn bei der Lieferung des Produkts Beschädigungen festgestellt werden, muss der Kunde dies auf dem Lieferschein vermerken. Der Kunde muss bei einer Meldung von Beschädigungen ausreichend begründen, welche Schäden oder Mängel vorliegen und muss Chesterfield ausreichende Beweise zusenden, um die Berechtigung des Anrufs zu beurteilen. Produkte gelten als unbeschädigt geliefert, wenn dies nicht auf dem Lieferschein vermerkt ist.

7.6. Vereinbarte oder von Chesterfield kommunizierte Lieferfristen sind unverbindlich und werden so weit wie möglich eingehalten. Bei Überschreitung kommunizierter Lieferfristen ist Chesterfield nicht für irgendeine Form von Folgeschäden verantwortlich.

7.7. Produkte, die zur Lieferung angeboten werden, müssen innerhalb von 2 Wochen abgenommen werden. Wenn die angebotenen Produkte nach Ablauf dieser Frist nicht vom Kunden abgenommen wurden, kann Chesterfield den Vertrag als storniert betrachten und dem Kunden neben den Lagerkosten auch Stornierungskosten in Rechnung stellen.

7.8. Es gilt folgendes gegenüber Geschäftskunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:

a. Produkte werden von Chesterfield ExWorks (Incoterms 2010) geliefert;
b. Der Transport der Produkte erfolgt auf Kosten und Risiko des Geschäftskunden;
c. Chesterfield ist berechtigt, eventuelle Verpackungs- und Versandkosten gesondert an den Geschäftskunden in Rechnung zu stellen;
d. vereinbarte oder von Chesterfield kommunizierte Lieferfristen für Produkte sind als unverbindlich anzusehen und niemals als fatale. Bei Überschreitung kommunizierter Lieferfristen ist Chesterfield nicht für irgendeine Form von Folgeschäden verantwortlich.

Artikel 8. Lieferung von Dienstleistungen

8.1. Nachdem der Dienstvertrag abgeschlossen wurde, wird Chesterfield sich bemühen, die Dienstleistungen so schnell wie möglich und unter Beachtung angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis zu erbringen.

8.2. Vereinbarte oder von Chesterfield kommunizierte Fertigstellungstermine sind unverbindlich und werden nach Möglichkeit eingehalten. Die Ablieferung von Arbeiten oder Teilen davon erfolgt, wenn die ausgeführten Arbeiten nach professionellem Ermessen von Chesterfield den vereinbarten Bedingungen entsprechen.

8.3. Der Kunde ist verpflichtet, alles zu tun und zu lassen, was zur ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Erbringung der Dienstleistungen erforderlich und angemessen ist. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Chesterfield alle Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die von Chesterfield angegeben oder die der Kunde vernünftigerweise als erforderlich für die Erbringung der Dienstleistungen erkennt. Eine vereinbarte oder von Chesterfield kommunizierte Frist für die Erbringung der Dienstleistungen beginnt nicht früher als nachdem alle angeforderten und benötigten Daten von Chesterfield erhalten wurden.

8.4. Der Kunde wird Chesterfield unverzüglich darüber informieren, wenn er weiß oder vermutet, dass Chesterfield bestimmte (zusätzliche) Maßnahmen ergreifen muss, um seine Verpflichtungen erfüllen zu können.

8.5. Chesterfield ist berechtigt, Dritte bei der Erbringung der Dienstleistungen einzusetzen. Eventuelle damit verbundene unerwartete Mehrkosten trägt der Kunde nur, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

8.6. Wenn der Geschäftskunde der Ansicht ist, dass die gelieferte Ware nicht den Dienstleistungsvereinbarungen entspricht, muss er dies innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Lieferung mitteilen. Wenn der Geschäftskunde es versäumt, innerhalb der oben genannten Frist anzugeben, dass die gelieferte Ware (nach seiner Ansicht) nicht den Dienstleistungsvereinbarungen entspricht, oder wenn der Geschäftskunde die gelieferte Ware, ganz oder teilweise, in Betrieb nimmt, gilt die gelieferte Ware als den Dienstleistungsvereinbarungen entsprechend und Chesterfield kann nicht länger zur Erfüllung oder zur Schadensersatzleistung verpflichtet werden.

Artikel 9. Widerrufsrecht

Dieser Artikel gilt nur für Verbraucher, die einen Fernabsatzvertrag oder einen Vertrag außerhalb der Verkaufsräume mit Chesterfield geschlossen haben. Geschäftskunden steht demnach kein Widerrufsrecht zu.

Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen (die „Bedenkzeit“) ohne Angabe von Gründen kostenlos zu widerrufen („aufzulösen“).

Bei einem Kaufvertrag beginnt die Bedenkzeit am Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware erhält, oder:

a. wenn der Verbraucher in einer Bestellung mehrere Produkte bestellt hat: am Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Ware erhält;
b. wenn die Lieferung eines Produkts aus mehreren Sendungen oder Teilen besteht: am Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Sendung oder den letzten Teil erhält;
c. bei Verträgen über regelmäßige Lieferung von Produkten über einen bestimmten Zeitraum: am Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das erste Produkt erhält.

Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Bedenkzeit am Tag, an dem der Dienstleistungsvertrag zustande kommt.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher Chesterfield BV, Franklinstraat 4a, NL 7903AC Hoogeveen, über seine Entscheidung, den Vertrag zu widerrufen, in einer eindeutigen Erklärung in Kenntnis setzen. Der Verbraucher kann dafür das nachstehend aufgeführte Muster-Widerrufsformular verwenden, muss dies aber nicht. Nur rechtzeitig abgesendete Widerrufe können ausgeübt werden.

Folgen der Rückgabe

Wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft, erhält der Verbraucher alle Zahlungen, die er bis zu diesem Zeitpunkt an Chesterfield geleistet hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem Chesterfield über den Entschluss des Verbrauchers informiert wurde, den Vertrag zu widerrufen. Chesterfield erstattet dem Verbraucher den Betrag mit demselben Zahlungsmittel zurück, mit dem der Verbraucher die ursprüngliche Transaktion durchgeführt hat, es sei denn, der Verbraucher hat ausdrücklich etwas anderes vereinbart; Der Verbraucher wird für eine solche Rückzahlung keine Gebühren erheben.

Chesterfield kann die Rückerstattung bis zum Eingang der Produkte bei Chesterfield zurückhalten. Die zurückgesandten Produkte werden nur dann zurückerstattet, wenn sie in unbeschädigtem Zustand und ordnungsgemäß verpackt bei Chesterfield eingegangen sind.

Der Verbraucher muss die Produkte unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem er Chesterfield über den Entschluss informiert hat, den Vertrag zu widerrufen, an Chesterfield zurücksenden oder übergeben. Der Verbraucher ist rechtzeitig, wenn er die Produkte vor Ablauf der Frist von 14 Tagen zurücksendet.

Die Kosten der Rücksendung der Produkte gehen zu Lasten des Verbrauchers.

Der Verbraucher ist nur für den Wertverlust der Produkte verantwortlich, der durch die Verwendung der Produkte entstanden ist, die über die hinausgeht, was erforderlich ist, um die Art, die Merkmale und die Funktionsweise der Produkte festzustellen.

Wenn der Verbraucher im Hinblick auf einen Dienstvertrag die Ausführung der Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beantragt hat, zahlt der Verbraucher einen Betrag, der dem entspricht, was zum Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher Chesterfield über seinen Entschluss informiert hat, den Vertrag zu widerrufen, bereits erbracht wurde, im Vergleich zur vollständigen Erfüllung des Vertrags.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Kaufverträge über die Lieferung von nach den Spezifikationen des Verbrauchers hergestellten Produkten, die nicht vorgefertigt sind und die aufgrund einer individuellen Auswahl oder Entscheidung des Verbrauchers oder die offensichtlich für eine bestimmte Person bestimmt sind.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Dienstleistungsverträge, nach Erfüllung des Dienstleistungsvertrags und soweit der Dienstleistungsvertrag für den Verbraucher eine Zahlungspflicht enthält, wenn die Erfüllung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen wurde und der Verbraucher sein Widerrufsrecht (Widerrufsrecht) aufgegeben hat, sobald Chesterfield den Dienstleistungsvertrag erfüllt hat.

Laden Sie hier Ihr europäisches Widerrufsformular herunter

Artikel 10. Stornierung durch den Verbraucher

10.1. Verbraucher haben das Recht, einen Dienstvertrag jederzeit und einen Kaufvertrag bis zum Tag der Versendung des Produkts zu stornieren, indem sie Chesterfield schriftlich benachrichtigen, woraufhin der Verbraucher verpflichtet ist, Chesterfield Stornierungskosten in Höhe von siebzig (70) % des stornierten Auftragswerts (exkl. Versandkosten) oder, sofern höher, den tatsächlich von Chesterfield durch die Stornierung erlittenen Schaden zu zahlen.

10.2. Das Stornierungsrecht, das diesen Artikel dem Verbraucher einräumt, gilt nicht für maßgeschneiderte Produkte, also Produkte, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers hergestellt werden, die nicht vorgefertigt sind und die aufgrund einer individuellen Wahl oder Entscheidung des Verbrauchers oder die offensichtlich für eine bestimmte Person bestimmt sind.

Artikel 11. Stornierung durch geschäftliche Kunden

11.1. Geschäftliche Kunden haben das Recht, einen Dienstvertrag jederzeit und einen Kaufvertrag bis zum Tag der Versendung des Produkts zu stornieren, indem sie Chesterfield schriftlich benachrichtigen, woraufhin der geschäftliche Kunde verpflichtet ist, Chesterfield Stornierungskosten in Höhe von siebzig (70) % des stornierten Auftragswerts (exkl. Versandkosten) oder, sofern höher, den tatsächlich von Chesterfield durch die Stornierung erlittenen Schaden zu zahlen.

11.2. Das Stornierungsrecht, das diesen Artikel dem geschäftlichen Kunden einräumt, gilt nicht für maßgeschneiderte Produkte, also Produkte, die nach den Spezifikationen des geschäftlichen Kunden hergestellt werden, die nicht vorgefertigt sind und die aufgrund einer individuellen Wahl oder Entscheidung des geschäftlichen Kunden oder die offensichtlich für eine bestimmte Person bestimmt sind.

Artikel 12. Eigentumsvorbehalt

12.1. Chesterfield behält sich das Eigentum an allen von ihr an den Kunden gelieferten oder noch zu liefernden Produkten vor, bis der Kaufpreis für alle betreffenden Produkte vollständig bezahlt ist. Der Vorbehalt des Eigentums gilt auch in Bezug auf alle damit zusammenhängenden Forderungen, die Chesterfield gegenüber dem Kunden erhalten hat.

12.2. Chesterfield ist gegenüber Geschäftskunden berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zurückzunehmen, wenn Chesterfield begründete Gründe hat zu befürchten, dass der Geschäftskunde in der Erfüllung seiner (Zahlungs-) Verpflichtungen mangelhaft sein wird. In einem solchen Fall wird der Geschäftskunde Chesterfield den erforderlichen Zugang zu der Umgebung, in der sich die Produkte befinden, gewähren oder beim Erhalt des erforderlichen Zugangs unterstützen, um es Chesterfield zu ermöglichen, ihre Rechte auszuüben. Der Geschäftskunde wird für die zurückgenommenen Produkte gemäß dem Wert zum Zeitpunkt der Rücknahme, wie von Chesterfield festgestellt, kreditiert, der in keinem Fall höher sein wird als der ursprüngliche Kaufpreis minus alle Kosten, die Chesterfield für die Rücknahme der Produkte gemacht hat. Chesterfield ist berechtigt, offene Forderungen mit dem zu kreditierenden Betrag zu verrechnen.

12.3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.

Artikel 13. Konformität

In Bezug auf den Verkauf von Produkten steht Chesterfield dafür ein, dass das gelieferte Produkt so gut wie möglich der Vereinbarung entspricht. Chesterfield wird in diesem Zusammenhang ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden hinsichtlich (Nicht-)Konformität so gut wie möglich erfüllen. Da alle von Chesterfield verkauften Produkte zum größten Teil aus natürlichen Materialien und von Hand hergestellt sind, ist es möglich, dass die gelieferten Produkte in geringem Maße in Abmessungen, Farbe, Struktur usw. abweichen, die vom Kunden im Voraus akzeptiert werden und kein Grund zur Beschwerde sein können.

Artikel 14. Haftung

14.1. Dieser Artikel gilt für Verbraucher nur in dem Umfang, der nach anwendbarem Recht zulässig ist.

14.2. Die gesamte Haftung von Chesterfield gegenüber dem Kunden für eine zurechenbare Pflichtverletzung bei der Erfüllung eines Vertrags oder aus anderen Gründen ist auf die Erstattung direkter Schäden beschränkt. Unter direkten Schäden versteht man ausschließlich (a) die angemessenen Kosten zur Ermittlung der Ursache und des Umfangs des Schadens; (b) die eventuellen angemessenen Kosten, die zur Erfüllung der mangelhaften Leistung von Chesterfield an den Vertrag gemacht wurden; und (c) angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden aufgewendet wurden, soweit der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Verringerung des direkten Schadens geführt haben.

14.3. Die maximale Haftungsgrenze von Chesterfield beträgt pro Ereignis, wobei eine Reihe zusammenhängender Ereignisse als ein Ereignis gelten, einen Betrag, der dem entspricht, was der Kunde unter dem Vertrag an Chesterfield schuldet. In keinem Fall wird die Gesamtentschädigung für irgendeinen Schaden mehr als fünftausend Euro pro Vertrag betragen. Chesterfield muss niemals eine andere Schadenersatzleistung als in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt zahlen.

14.4. Alle in den Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnten Haftungsbeschränkungen erlöschen, soweit der betreffende Schaden auf Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten der Geschäftsführung von Chesterfield beruht.

14.5. Die Haftung von Chesterfield wegen einer zurechenbaren Vertragsverletzung entsteht nur, wenn der Kunde Chesterfield unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt, wobei er eine angemessene Frist zur Beseitigung der Pflichtverletzung angibt, und Chesterfield auch nach Ablauf dieser Frist zurechenbar in der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Inverzugsetzung muss eine so detaillierte Beschreibung der Pflichtverletzung enthalten, dass Chesterfield in der Lage ist, angemessen zu reagieren.

14.6. Voraussetzung für die Entstehung eines Anspruchs auf Schadensersatz ist stets, dass der Kunde den Schaden unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich und per Einschreiben bei Chesterfield meldet. Jeder Schadensersatzanspruch für den Kunden erlischt durch das einzige Vergehen von drei Monaten, nachdem der Kunde von der Schadensmeldung Kenntnis erlangt hat oder nach vernünftigem Ermessen hätte haben müssen.

14.7. Chesterfield haftet nicht für Schäden aufgrund von Ursachen, die er nicht kannte oder kennen musste, z. B. Schäden aufgrund von Einflüssen von Baufeuchtigkeit, Luftfeuchtigkeit, indirekten Wirkungen von Sonne / Heizungsrohren / Öfen usw.

Artikel 15. Höhere Gewalt

Chesterfield ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn es aufgrund von höherer Gewalt dazu gehindert wird. Unter höherer Gewalt wird insbesondere Folgendes verstanden: Internetausfälle, Stromausfälle, Netzwerkangriffe (wie DDoS-Angriffe), innere Unruhen, Verkehrsstörungen, Streiks, Lieferstopps, Brand, Überschwemmungen, Ein- und Ausfuhrsperren und in dem Fall, dass Chesterfield durch ihre eigenen Lieferanten, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage ist, Lieferungen zu erbringen, sodass die Erfüllung des Vertrags nicht zumutbar ist.

Artikel 16. Reklamationen und Streitigkeiten

16.1. Wenn der Kunde mit der Art und Weise, wie Chesterfield die Erfüllung des Vertrags erbracht hat, nicht zufrieden ist, wird er gebeten, dies rechtzeitig über die auf der Website angegebenen Kontaktdaten mitzuteilen. Jede Meldung oder Reklamation wird sorgfältig und so schnell wie möglich bearbeitet. Dies gilt auch für Mängel, die nach der Lieferung durch die Verwendung entstanden sind, unter Berücksichtigung der durch die bestimmungsgemäße Verwendung des gelieferten Produkts verursachten Abnutzung. Die Nichteinhaltung der Frist kann dazu führen, dass der Kunde seine Rechte in diesem Bereich verliert.

16.2. Garantiebestimmungen gelten nur bei der mit der Bestimmung entsprechenden Verwendung des gelieferten Produkts. Der Kunde muss sich als ein guter Käufer verhalten, was unter anderem bedeutet, dass er das Produkt ordnungsgemäß und angemessen wartet und behandelt.

16.3. Bei Reklamationen bietet der Kunde Chesterfield die Möglichkeit, die Reklamation durch oder im Auftrag von ihm zu inspizieren und/oder zu reparieren. Wenn eine Reklamation ordnungsgemäß repariert werden kann, muss das Produkt nicht ausgetauscht werden. Der Kunde sollte seine Reklamation so weit wie möglich verhindern oder begrenzen. Abweichungen in Farbe, Abriebfestigkeit, Struktur usw. können das Recht auf Garantie einschränken, wenn die Abweichungen aus fachtechnischer Sicht nach üblichen Normen akzeptabel sind.

16.4. Reklamationen sind für den Kunden kein Grund, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachzukommen.

16.5. Showroom-Modelle sind von der Garantie ausgenommen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

16.6. Ein Verbraucher, der in der Europäischen Wirtschaftszone wohnt und mit Chesterfield einen Fernabsatzvertrag oder einen Vertrag außerhalb des Verkaufsraums abgeschlossen hat, kann sich an eine Schlichtungsstelle über das europäische ODR-Plattform (https://ec.europa.eu/consumers/odr/) wenden, wenn der Verbraucher mit der Art und Weise, wie Chesterfield seine Beschwerde behandelt hat, nicht zufrieden ist.

Artikel 17. Weitere Bestimmungen

17.1. Auf Kaufverträge findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.

17.2. Die Rechtswahl gemäß Absatz 1 wird gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 593/2008 (Rom I) in Bezug auf Verbraucher nicht dazu führen, dass der Verbraucher eventuelle Schutzmöglichkeiten verliert, die er nach den zwingenden Bestimmungen des Landes, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, genießt.

17.3. Alle Streitigkeiten, die sich aus Vereinbarungen mit Chesterfield ergeben, werden dem niederländischen Richter im Bezirk, in dem Chesterfield ansässig ist, vorgelegt. Chesterfield wird den Verbrauchern eine Frist von einem Monat gewähren, nachdem sich Chesterfield schriftlich auf diese Bestimmung (Forumwahl) bezogen hat, um die Beilegung des Streits durch den nach Gesetz zuständigen Richter zu wählen.

17.4. In Bezug auf Geschäftskunden gilt, dass, wenn eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder aufgehoben wird, dies die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht beeinträchtigt. Die Parteien werden in diesem Fall eine Ersatzbestimmung (en) festlegen, mit der so weit wie rechtlich möglich die Absicht der ursprünglichen Bestimmung verwirklicht wird.

17.5. Unter "schriftlich" wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Kommunikation per E-Mail verstanden, vorausgesetzt, die Identität des Absenders und die Integrität der E-Mail sind ausreichend nachgewiesen.

17.6. Bestimmungen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht aufgeführt sind, gelten als die Absicht der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Artikel möglichst angemessen zu erfüllen.

17.7. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Kammer der Handelskammer eingetragen.

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